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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05   

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https://dejure.org/2006,18170
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05 (https://dejure.org/2006,18170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2006 - L 7 VG 9/05 (https://dejure.org/2006,18170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2006 - L 7 VG 9/05 (https://dejure.org/2006,18170)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05
    Der Beklagte verweist demgegenüber auf die Entscheidung des BSG vom 10.05.1995 - Az.:1 RK 20/94 - , nach der Versicherte keinen Anspruch auf Übernahme von Dolmetscherkosten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

    Insbesondere besteht - wie das BSG bereits in seiner Entscheidung vom 10.05.1995 - Az.: 1 RK 20/94 - ausgeführt hat, keine planwidrige Gesetzeslücke.

    Hierzu zählen nur Tätigkeiten, die der behandelnde Arzt aufgrund seines Fachwissens verantworten kann (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.05.1995 a. a. O.).

    Da nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10.05.1995 a. a. O.) eine von der Rechtsprechung zu schließende Gesetzeslücke nicht vorliegt und das BSG an dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 20.05.2003 ausdrücklich festgehalten hat, ist zu prüfen, ob die Verständigung mit dem Therapeuten mittels eines Dolmetschers begrifflich als Teil der dadurch ermöglichten Behandlung angesehen werden kann, sodass der Behandlungsanspruch automatisch die Zusatzleistung mit umfasst.

    Dies hat das BSG im Urteil vom 10.05.1995 (a. a. O.) ausführlich und nachvollziehbar dargelegt.

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R

    Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05
    Das BSG habe mit Urteil vom 20.05.2003 - Az.: B 1 KR 23/01 R - die Entscheidung vom 10.05.1995 bestätigt.

    Soweit der Kläger allerdings die Auffassung vertritt, dass die Regelungen, die für die Zuzahlung bei Arznei- und Heilmitteln gelten, in gleicher Weise eine gänzliche Kostenfreistellung vorzunehmen sei, trifft dies nicht zu: Denn die vom Kläger selbst genannten zuzahlungsfreien Arznei- und Heilmittel beruhen auf eigenen gesetzlichen Anspruchsnormen, während die geltend gemachten Dolmetscherkosten nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.05.1995 und 20.05.2003 a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2002 - 4 MA 1/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Belastungsstörung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05
    Soweit das Sozialgericht in seiner Entscheidung auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 11.01.2002 - Az.: 4 MA 1/02 - verwiesen habe, wonach im konkreten Fall eine Übernahme der Kosten für einen Dolmetscher auf die Sozialhilfe bejaht wurde, sei diese nur insoweit zutreffend, als in dem damals entschiedenen Fall kein anderer Leistungsträger in Betracht gekommen sei.

    An dieser Rechtslage hat sich auch nach Einführung des SGB IX, wie das Sozialgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 11.01.2002 (a. a. O.) ebenfalls zutreffend entschieden hat, nichts geändert.

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05
    - Diese Auslegung wird durch die Gesetzesbegründung des § 28 Abs. 1 SGB V bestätigt (BT-Drucksache 11/2237, S. 171).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R

    Versorgung mit Hilfsmitteln im sozialen Entschädigungsrecht, Akku-Ladestrom für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05
    Abschließend hat der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 14.02.2001 - Az.: B 9 V 10/00 - hingewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 4 KR 147/14

    Krankenversicherung

    Wie bereits das SG zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 10. Mai 1995 (1 RK 20/94; vgl. aber auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2006, L 7 VG 9/05) festgestellt hat, besteht insoweit auch keine (planwidrige) Gesetzeslücke, die im Wege der Rechtsprechung geschlossen werden kann.
  • SG Hildesheim, 01.12.2011 - S 34 SO 217/10

    Anspruch eines bosnischen Staatsangehörigen auf Übernahme von Dolmetscherkosten

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) können jedoch Dolmetscherkosten im Rahmen des SGB V nicht übernommen werden, weil diese nicht Teil der medizinischen Behandlung sind (Urteil vom 10.05.1995, Az.: 1 RK 20/94; so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.2006, Az.: L 7 VG 9/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 12 VE 26/10
    Die Rechtsgrundsätze der Leistungsgewährung des SGB V sind jedoch analog auch bei solchen Leistungen anwendbar, die gem. § 18c Abs. 1 BVG von der Versorgungsverwaltung zu erbringen sind (BSG, Urt. v. 7.11.1979 - 9 RVi 2/78, juris, Rn. 15; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.8.2006 - L 7 VG 9/05 ["entsprechend"]; Vogl, a.a.O., Rn. 6).
  • SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 40 AY 39/05
    Sie ist vielmehr Tätigkeit einer Hilfsperson und kann damit nicht gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V als Versicherungsleistung beansprucht werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 1995, Az.: 1 RK 20/94; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2006, Az.: L 7 VG 9/05 m. w. N.).
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